Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von der Kre8ive Evolution UG (haftungsbeschränkt), Kastellstr. 34, 46147 Oberhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 40868, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Grundmeyer (nachfolgend „Anbieter") mit seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(4) Für die Software NexDeck (nexdeck.app) gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NexDeck-Plattform unter nexdeck.app/terms sowie der dort abrufbare Auftragsverarbeitungsvertrag (nexdeck.app/avv) und das Service Level Agreement (nexdeck.app/sla). Das gilt auch für alle Leistungen, die im NexDeck-Angebot oder -Bestellformular aufgeführt sind, etwa Einrichtung oder Migrations-Beratung. Die vorliegenden AGB gelten für Leistungen, die der Anbieter gesondert anbietet und beauftragt erhält, etwa eine individuelle Schnittstelle, Erweiterung oder Website — auch dann, wenn der Auftraggeber zugleich NexDeck nutzt. Welche Bedingungen für eine Leistung gelten, richtet sich danach, in welchem Angebot sie aufgeführt ist.
§ 2 Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt kreative, technische und strategische Dienstleistungen in den Bereichen Strategie & Beratung, Webdesign & Webentwicklung, Entwicklung individueller Software und Apps, KI-Integration und Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie Einrichtung und Betreuung von Cloud-Infrastruktur.
(2) Zu den Standardleistungen zählen insbesondere:
- Website-Erstellung und Relaunch
- Online-Shops und E-Commerce-Lösungen
- Individuelle Web- und Mobile-Anwendungen
- KI-Automation und Workflow-Optimierung
- Hosting, Wartung und Betreuung der erstellten Lösungen
(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Vertrag.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Unterzeichnung eines Vertrags in Textform (einschließlich elektronischer Signatur) zustande.
(3) Individuelle Vereinbarungen, auch mündliche, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für ihren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine Bestätigung in Textform maßgeblich.
§ 4 Projektlaufzeit und Termine
(1) Zeitangaben und Terminpläne in Angeboten und Verträgen stellen unverbindliche Richtlinien dar, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Frist vereinbart wurde.
(2) Verzögerungen, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen (z. B. verspätete Zulieferung von Inhalten, verzögerte Freigaben), verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Der Anbieter ist in diesen Fällen von der Einhaltung der ursprünglichen Zeitplanung befreit.
(3) Bei Projekten, die in Phasen oder Meilensteine unterteilt sind, beginnt die nächste Phase erst nach erfolgter Freigabe der vorhergehenden Phase durch den Auftraggeber.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der zur Abgabe verbindlicher Erklärungen und Freigaben berechtigt ist.
(3) Der Auftraggeber prüft Zwischen- und Endergebnisse innerhalb von 5 Werktagen nach Zustellung und teilt etwaige Beanstandungen schriftlich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die vorgelegten Ergebnisse als genehmigt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Stundensatz des Anbieters beträgt 80,00 € netto, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
(3) Für Projektverträge gilt folgende Zahlungsweise:
- 50 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 50 % des Gesamtbetrags bei Abnahme bzw. Übergabe des Projekts
(4) Laufende Service- und Betreuungsverträge sind monatlich im Voraus zu entrichten.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Zusätzlich wird eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung abzunehmen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Erfolgt innerhalb der Frist von 10 Werktagen keine schriftliche Stellungnahme oder Mängelrüge durch den Auftraggeber, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 8 Korrekturschleifen
(1) Im vereinbarten Leistungsumfang sind 2 Korrekturschleifen (Revisionsrunden) enthalten, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Jede weitere Korrekturschleife über die enthaltenen Revisionen hinaus wird nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
(3) Als eine Korrekturschleife gilt die gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem übermittelten Zwischenergebnis. Einzelne, nachträgliche Änderungswünsche nach Abschluss einer Revisionsrunde gelten als neue Korrekturschleife.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Anbieter dem Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den individuell erstellten Werken (z. B. Designs, Texte, Grafiken, Webseiten) für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Vorbestehende Software, Bibliotheken, Vorlagen und Werkzeuge des Anbieters sowie seine eigenen Software-Produkte sind keine individuell erstellten Werke im Sinne von Absatz 1; die Rechte daran verbleiben beim Anbieter. Bindet der Anbieter solche Bestandteile in ein individuelles Werk ein, erhält der Auftraggeber daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit es für die vertragsgemäße Nutzung des Werks erforderlich ist. Werkzeuge, die nur dem Betrieb durch den Anbieter dienen, darf der Auftraggeber für die Dauer des Betriebsvertrags nutzen.
(3) Vorbestehende Rechte Dritter (z. B. Lizenzen für Stock-Fotos, Schriftarten, Plugins) bleiben unberührt. Der Anbieter weist den Auftraggeber auf solche Drittlizenzen hin.
§ 10 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
(1) Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung teilweise KI-gestützte Tools und Technologien ein. Der Einsatz erfolgt stets unter menschlicher Kontrolle und Qualitätsprüfung.
(2) Sämtliche KI-gestützten Prozesse werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der DSGVO betrieben. Dabei werden bevorzugt EU-basierte oder selbstgehostete KI-Lösungen eingesetzt, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.
(3) Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung in KI-Systemen verarbeitet.
§ 11 Referenznutzung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen und erstellten Werke als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung in Portfolio-Präsentationen, auf der Website des Anbieters, in Social-Media-Kanälen sowie in Pitches und Angeboten.
(2) Die Referenznutzung kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall entfernt der Anbieter die betreffenden Referenzen innerhalb einer angemessenen Frist.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
(1) Mängelansprüche verjähren in 1 Jahr ab Abnahme der Leistung. Das gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss den Mangel nachvollziehbar beschreiben.
(3) Der Anbieter haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Eine betragsmäßig feste Höchstsumme wird nicht vereinbart; die Begrenzung nach Absatz 4 gilt nur in den dort genannten Fällen. Im Einzelfall individuell ausgehandelte Haftungsvereinbarungen bleiben möglich.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen.
§ 13 Vertragslaufzeiten und Kündigung
(1) Werkverträge (Projekte) enden mit der Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung und vollständiger Bezahlung.
(2) Für laufende Service-, Betreuungs-, Wartungs- und Hosting-Verträge gilt, sofern nicht individuell anders vereinbart:
- Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
- Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird
- Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform und sind zu richten an: kuendigung@kre8ive-evolution.de
§ 14 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Änderungsvorbehalt
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt Änderungen mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und benennt dabei die geänderten Bestimmungen.
(2) Änderungen zulasten des Auftraggebers, die Vergütung, Leistungsumfang, Haftung, Laufzeit, Kündigung, Rechtswahl oder Gerichtsstand betreffen, werden für laufende Verträge nur wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen in Textform zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Auftraggeber nicht zu, gelten die bisherigen AGB fort; der Anbieter kann den Vertrag dann zum nächsten ordentlichen Termin kündigen.
(3) Sonstige Änderungen — redaktionelle Korrekturen, Klarstellungen ohne Inhaltsänderung und Änderungen ausschließlich zugunsten des Auftraggebers — gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Oberhausen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.